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Die UFI-Kennzeichnung gefährlicher Gemische in der Chemie

Was Sie über den Unique Formula Identifier (UFI) wissen müssen | 16.04.2020 | EU-Chemikalienverordnung CLP

Eine neue Kennzeichnungsanforderung von Chemikalien tritt auf Basis der CLP-Verordnung in Kraft – die Uhren ticken! Informieren Sie sich jetzt, damit die Umsetzung der neuen Anforderungen in Ihrem Unternehmen fristgerecht erfolgt.

Ein neues Kennzeichnungselement ist 2020 auf Produkten zu finden: der 16-stellige UFI, ein eindeutiger Rezepturidentifikator – dafür sorgt die Anpassung der sogenannten CLP-Verordnung (EU-Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1272/2008). Ab dem 01. Januar 2025 endet die Übergangsfrist: Die Aufbringung des UFI auf den Etiketten von Produkten, die Gesundheitsgefahren oder physikalische Gefahren darstellen können, ist Pflicht. Durch den UFI-Code kann die Giftnotrufzentrale im Falle eines Notrufes eine eindeutige Zuordnung des Produktes durchführen und so eine adäquate medizinische Beratung gewährleisten.


CLP-Verordnung auf einen Blick

Hersteller, Importeure und in der Lieferkette nachgeschaltete Anwender von Produkten, die mit gefährlichen Gemischen befüllt sind, müssen ihre Produktkennzeichnung um einen 16-stelligen alphanumerischen UFI-Code erweitern. Dieser ist ein eindeutiger Rezepturidentifikator und muss auf dem Produktetikett aufgebracht werden.

Die CLP-Verordnung ist im gesamten europäischen Wirtschaftsraum gültig (EWR). Hierzu gehören alle 28 Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island, Lichtenstein und die Schweiz. In der Schweiz gelten zusätzlich zur CLP-Verordnung noch spezielle Regelungen.


Was ist der UFI (Unique Formula Identifier)?

Der UFI ist ein eindeutiger, 16-stelliger alphanumerischer Rezepturidentifikator. Dieser muss zukünftig auf allen Produktetiketten gefährlicher Gemische aufgebracht werden. Durch den UFI-Code wird ein Zusammenhang zwischen Mixtur und den dazugehörigen Sicherheitsinformationen hergestellt.

Der Giftnotrufzentrale müssen neben dem UFI weitere Informationen mitgeteilt werden: Zusammensetzung, Handelsnamen, Farbe, Verpackung, Produktkategorie und toxikologische Angaben. So kann ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den eingereichten Produktinformationen und dem auf den Markt gebrachten Produkt hergestellt werden. Alle Produkte, die denselben UFI tragen, haben somit auch die gleiche Gemischzusammensetzung. Beim UFI-Code handelt es sich um verschlüsselte Daten. Somit ist gewährleistet, dass Gemischrezepturen nicht von externen Stellen inner- und außerhalb der Lieferkette (z.B. Mitbewerber) einzusehen sind.

Der Code ist mit einer zentralen Datenbank verknüpft. Diese enthält Sicherheitsinformationen für jedes gefährliche Gemisch. Um die Flexibilität Ihrer Produktion zu gewährleisten, bietet es sich an, den Code online in der Produktionslinie zu drucken.


Welchen Zweck hat der UFI?

Vorrangig wird der UFI im Falle eines Notrufes genutzt. Der UFI ermöglicht eine eindeutige Identifikation des Gemisches. Beispielsweise kann ein Mitarbeiter der Giftnotrufzentale mit Hilfe des UFI in Kombination mit dem Produktnamen das Gemisch eindeutig zuordnen – somit wird eine adäquate medizinische Beratung gewährleistet. Der Anrufer findet alle dazu relevanten Informationen auf dem Etikett des Produktes.


Welche Produkte müssen mit dem UFI-Code gekennzeichnet werden?

Wenn das Produkt mit einem der folgenden Gefahrenpiktogramme zur menschlichen Gefährdung gekennzeichnet ist, muss der UFI-Code auf dem Etikett oder im Sicherheitsdatenblatt aufgeführt werden. Der UFI-Code bezieht sich immer auf das beinhaltende Gemisch. Ändert sich also ein Produkt- oder Markenname, kann der UFI beibehalten werden.



Übersicht Gefahrenkennzeichen
Übersicht Gefahrenkennzeichen

Wie kann der UFI generiert werden?

Zur Generierung eines produktspezifischen UFI benötigen Sie Ihre Umsatzsteuer-Identnummer und eine gemischspezifische Formulierungsnummer. Durch die Verwendung der USt-ID wird die Eindeutigkeit des UFI erzielt und Überschneidungen verschiedener Hersteller ausgeschlossen. Zur manuellen Erstellung des UFI-Codes werden die USt-ID sowie die Formulierungsnummer in das Online-Tool UFI Generator der ECHA eingegeben, welches Ihnen im Anschluss den UFI-Code zur Verfügung stellt.

Für Unternehmen mit umfangreicher Produktpalette kann die Anschaffung eines UFI-Generators mit Schnittstelle zu Ihrem IT-System sinnvoll sein. Der b+b UFI-Manager mit Generatorfunktion ist als Erweiterungsmodul in unserer Etikettengestaltungssoftware LabelsPlatform 4 sowie mit kompletten Auftrags-, Artikel-, Reporting- und Labelmanagement als eigenständige b+b Siteserverlösung erhältlich. Letztere ermöglicht zusätzlich zur CLP-compliance auch die optionale Kennzeichnung Ihre Produkte und Gebinde mit einer eindeutigen Seriennummer. Somit ist der Grundstein zur Vorbeugung von Produktpiraterie und zur Transparenz Ihrer kompletten Lieferkette gelegt.


UFI-Code
UFI-Code

Wenn Sie bereits interne Rezepturcodes verwenden, können Sie diese als Formulierungsnummer verwenden – vorausgesetzt diese sind ausschließlich numerisch. In allen anderen Fällen müssen Sie Ihren Gemischen zunächst eine neue Formulierungsnummer zuweisen. Die Kombination aus Formulierungsnummer und USt-ID darf nur für die gleiche Zusammensetzung von Gemischen verwendet werden. Die UFI-Codes müssen zusammen mit dem zugewiesenen Gemisch an die ECHA (European Chemicals Agency) kommuniziert werden.


Wann muss eine Anpassung des UFI-Codes vorgenommen werden?

Wenn sich die Zusammensetzung des Gemisches oder eines zugelieferten Gemisches ändert, muss dem Produkt ein neuer UFI-Code zugewiesenen werden. Der neue UFI sowie die Änderungen sind der ECHA zwingend weiterzugegeben werden. Grundsätzlich kann ein Gemisch, wenn gewünscht, auch über mehrere UFI-Codes verfügen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn gleiche Gemische unter verschiedenen Markennamen gehandelt werden - und nicht den gleichen UFI tragen sollen. Derselbe UFI-Code darf nicht für unterschiedliche Gemische verwendet werden.


Muss der UFI auf einem Etikett aufgebracht werden?

Sofern ein Produkt mit einem Etikett gekennzeichnet ist, muss der UFI auf das Etikett aufgebracht werden. Nur in Ausnahmefällen darf der UFI im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden. Dies ist der Fall, wenn ein Produkt kein Etikett erhält.


Welche Regeln gelten bei der Aufbringung des UFIs auf einem Etikett?

„UFI“ ist ein Akronym in allen EU-Amtssprachen. UFI ist immer in Großbuchstaben zu verwenden und einem 16-stelligen alphanumerischen Code voranzustellen – welcher durch Bindestriche in vier Abschnitte unterteilt wird. Hinsichtlich der Schriftart und Schriftgröße gibt es keine Vorgaben. Etiketten variieren häufig hinsichtlich ihrer Größe oder ihres Formats, trotzdem muss der UFI gut sichtbar auf dem Etikett platziert werden. Am besten in der Nähe des Strichcodes oder der Gefahrenpiktogramme. Die Entscheidung, wie der UFI aufgedruckt oder auf dem Etikett angebracht wird, liegt beim Unternehmen – wichtig ist, dass der UFI bei der Giftnotrufzentrale so wirksam wie möglich eingesetzt werden kann.


Welche Technologien eignen sich für die Aufbringung des UFI auf das Etikett?

Generell gibt es viele Möglichkeiten zur Codierung Ihrer Produktetiketten. Die Auswahl der richtigen Technologie ist unter anderem abhängig von: der Produktionsumgebung, der Produktionsgeschwindigkeit, der Produktvielfalt, der Produktformate und der Anzahl der Produkte. Im Folgenden informieren wir Sie über mögliche Lösungen.


Etikett mit UFI-Kennzeichnung
Etikett mit UFI-Kennzeichnung

Einsatz von Etikettendruckern

Durch den Einsatz von Etikettendruckern kann der UFI-Code auf das Etikett gedruckt werden. Als Partner namhafter Hersteller von Etikettendruckern, Thermotransferdruckern und Inkjetdruckern, bietet b+b Ihnen die passende Lösung für Ihre Anforderungen - abhängig der Produktionsgeschwindigkeit, der Anzahl der zu kennzeichnenden Produkte und der Produktionsumgebung. Mit Mehrfarbdrucksystemen können die Gefahrensymbole direkt in das Etikett gedruckt werden.


Einsatz von Druck-Spende-Systemen

Der Einsatz von Etikettendruckspendern ist generell möglich. Hier wird der UFI-Code auf das Etikett gedruckt und anschließend auf das Produkt appliziert. Der neue Etikettendruckspender EDS 420i | EDS 620i von b+b eignet sich für die Umsetzung der CLP-Verordnung. Dieser ist kompakt, robust und lässt sich flexibel in Ihre Produktionslinie integrieren. Mehrfarb-Druck-Spendesysteme ermöglichen den direkten Eindruck der entsprechenden Gefahrensymbole.


Einsatz von Etikettendesign- und Automationsoftware

Mit Hilfe einer Etikettensoftware können Sie Ihre Etiketten direkt mit UFI-Code gestalten und drucken. Die Etikettensoftware Labelsplatform 4 von b+b ermöglicht Ihnen eine einfache Umsetzung der Anforderungen mit Hilfe des Erweiterungsmoduls b+b UFI-Manager mit Generatorfunktion.


Einsatz eines UFI-Generators

Für Unternehmen mit umfangreicher Produktpalette kann die Anschaffung eines UFI-Generators mit Schnittstelle zu Ihrem IT-System sinnvoll sein. Neben dem LP4 UFI-Manager bietet b+b auch eine eigenständige b+b Siteserverlösung mit kompletten Auftrags-, Artikel-, Reporting- und Labelmanagement. Diese ermöglicht zusätzlich zur CLP-compliance auch die optionale Kennzeichnung Ihre Produkte und Gebinde mit einer eindeutigen Seriennummer. Somit ist der Grundstein zur Vorbeugung von Produktpiraterie und zur Transparenz Ihrer kompletten Supplychain gelegt.


Welche Technologie ist für Ihr Unternehmen die wirtschaftlich beste Lösung?

Die Frage nach der richtigen Technologie zur Umsetzung der neuen UFI-Verordnung bedarf immer einer differenzierten Beurteilung der Möglichkeiten und der Betrachtung Ihrer Produktion und Anforderungen. b+b hilft Ihnen gerne dabei, die wirtschaftlich beste Lösung für Ihr Unternehmen zu finden, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.


Die Fristen der CLP-Verordnung auf einen Blick

Angabe des UFI und der sonstigen Produktinformationen im harmonisierten Format:

  • 01. Januar 2020: bei neuen Gemischen, die für die Verwendung durch Verbraucher vorgesehen sind

  • 01. Januar 2021: bei neuen Gemischen, die für die gewerbliche Verwendung vorgesehen sind

  • 01. Januar 2024: bei neuen Gemischen, die für die industrielle Verwendung vorgesehen sind

  • 01. Januar 2025: bei bestehenden Gemischen, die bereits auf dem Markt sind

​Ab dem 01. Januar 2025 endet die Übergangsfrist für Produkte, die bereits auf dem Markt sind – ab dann müssen alle Gemische eine UFI auf dem Etikett enthalten.


Die Produktinformationen ebenso wie der UFI-Code müssen der Giftnotrufzentrale bereits vor Ablauf der Frist mitgeteilt werden, deshalb sollten Unternehmen frühzeitig und vor Ablauf der Frist einen UFI-Code auf deren Etikett anbringen. Dies bedeutet konkret: Unternehmen sollten die Erstellung und den Druck des UFI auf deren Etiketten und entsprechende Unternehmensprozesse frühzeitig planen und implementieren – damit die Umsetzung der neuen Verordnung fristgerecht erfolgen kann. b+b bietet Ihnen zur Umsetzung der neuen Verordnung die Komplettlösung aus einer Hand. Gerne beraten wir Sie – kontaktieren Sie uns.

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Dann kontaktieren Sie uns gerne. Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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