KENNZEICHNUNG VON PFLANZEN
EU-Regelungen für Pflanzenhersteller seit dem 14.12.2019 - was Sie wissen müssen
Gemäß der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 müssen Pflanzenhersteller und -händler seit dem 14. Dezember 2019 höhere Kennzeichnungsanforderungen beachten und kleinste Handelseinheiten mit dem Pflanzenpass kennzeichnen. Der Pflanzenpass dient zur Umsetzung des neuen EU-Pflanzengesundheitssystems und der Sicherstellung der Pflanzengesundheit in der Landwirtschaft. Das Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit des Julius-Kühn-Instituts ist für den Bereich Pflanzengesundheit verantwortlich und arbeitet eng mit den zuständigen Bundeslandwirtschaftsministerium, den Pflanzenschutzdiensten, den Behörden und internationalen Fachgremien zusammen.
Erfahren Sie jetzt, welche Produkte davon betroffen sind und welche Anforderungen aufgrund der neuen Verordnung beim Pflanzenpass innerhalb der europäischen Union beachtet werden müssen.
Mehr Transparenz durch den Pflanzenpass
Der Pflanzenpass dient der Transparenz und Übermittlung von pflanzengesundheitlichen Informationen im EU-Binnenmarkt. Der Pflanzenpass ist Teil der Pflanzengesundheitsverordnung und muss auf allen Stufen vom Hersteller bis zum Handel angwendet werden. Ziel ist die Verringerung der Verschleppung von Schädlingen oder Krankheiten und die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit im Falle eines Schädlingsbefalls. Voraussetzung für die Nutzung des Pflanzenpasses ist eine Registriernummer. Diese erhält das Unternehmen durch den Registrierungsantrag bei der zuständigen Stelle, die sich nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslands richtet.
Das neue Pflanzengesundheitssystem fordert eigenverantwortliches Verhalten der Händler und Hersteller. Das betreffende Unternehmen führt eine gründliche Untersuchung auf geregelte Schädlinge oder Schadorganismen der Pflanze durch. Ist die Einhaltung der Anforderungen erfüllt, wird der Pflanzenpass an der Handelseinheit angebracht. Diese betriebsinternen Kontrollen werden durch den Unternehmer dokumentiert. Eine regelmäßige Überprüfung der Einhaltungen der Anforderungen in den Unternehmen erfolgt durch den Pflanzenschutzdienst.
Welche Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse müssen mit dem EU-Pflanzenpass gekennzeichnet werden?
Der Pflanzenpass muss für sämtliche zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen und für Samen bestimmter Pflanzenarten ausgestellt werden. Bei der Kennzeichnung von Pflanzen mit dem Pflanzenpass bestehen grundsätzlich Unterschiede zwischen amtlichen Saat-/Pflanzengut und anderen Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen und Waren, die nicht dem Anerkennungsverfahren unterliegen.
Form und Inhalt des Pflanzenpasses
An die Inhalte des Pflanzenpasses gibt es konkrete Anforderungen, die den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2313 entsprechen müsen. Format und Größe hingegen erlauben ein gewisses Maß an Flexibilität
Inhalt des Pflanzenpasses
Die folgenden Informationen müssen im oberen Bereich auf dem Pflanzenpass gut erkennbar und lesbar sein:
Oben links: die EU-Flagge (in Farb- oder Schwarz-/Weiß-Druck)
Oben rechts: die Bezeichnung „Plant Passport“ in englischer Sprache und in Landessprache
Die Angaben bestehen aus:
Buchstabe A: botanischer Name/Taxa der betreffenden Pflanzenarten sowie optional der Name der
Sorte
Buchstabe B: nationale Registrierungsnummer des ausstellenden Unternehmens
Buchstabe C: Rückverfolgbarkeitscode der Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenstände
Buchstabe D: Zwei-Buchstaben-Code des Mitgliedsstaates, in dem der Pflanzenpass ausstellende Unternehmer registriert ist
Bei der Darstellung auf dem Pflanzenpass ist der Buchstabe immer gefolgt von der zugehörigen Angabe darzustellen.
Der botanische Name sollte die Handelseinheit möglichst konkret und genau beschreiben. Hier ist die Verwendung von botanischen Namen und Taxa (Art, Gattung, Familie u.a.) vorgeschrieben - die reine Verwendung von Produktnamen ist nicht zulässig.
Der Rückverfolgbarkeitscode wird vom Unternehmen, das den Pflanzenpass ausstellt, vergeben. Anhand des Rückverfolgungscodes und der dazugehörigen Aufzeichnungspflichten des Unternehmens gegenüber dem Pflanzenschutz, muss sichergestellt werden können, woher die Ware stammt. Für Pflanzen ohne hohes pflanzengesundheitliches Risiko, die für den Endverbraucher bestimmt sind, muss kein Rückverfolgbarkeitscode angegeben werden.
Das Ursprungsland der Ware ist in Form des Zwei-Buchstaben-Codes anzugeben. Wird die Ware durch wesentliche Kulturschritte weiterverarbeitet, ändert sich der Ursprung der Ware und die Ursprungslandangabe auf dem Pflanzenpass muss überarbeitet werden. Saatgut behält als Ursprung immer das Erzeugerland. Wird eine Pflanze kulturtechnisch bearbeitet (Bewurzelung von Stecklingen, Weiterkultur von Rohware zur Fertigware) ändert sich der Ursprung. Wareneingangs-, Warenausgangskontrollen und Lagerung in einem Land führen nicht zu einer Änderung des Ursprunglandes.
Format und Größe des Pflanzenpasses
Damit der Pflanzenpass gut sichtbar und deutlich lesbar ist, sollte dieser in einem Standardformat ausgestellt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass der Pflanzenpass leicht von anderen Informationen und Etiketten unterschieden werden kann. Zur Verbesserung der Sichtbarkeit des Pflanzenpasses, sollten die Angaben durch rechteckige oder quadratische Felder hervorgehoben werden.
Aufgrund der Größen- und Merkmalsunterschiede sowie der unterschiedlichen Kennzeichnungsanforderungen von Handelseinheiten, können die Formate und damit auch die Anordnung der Informationen auf dem Pflanzenpass variieren. Die folgenden Musterbeispiele sind in ihrer Darstellung korrekt, andere Ausführungen können ebenfalls korrekt sein. Die Muster enthalten keine Vorgaben zur Passgröße, Margenverwendung, Schriftgröße oder Schriftart.
Aufbringung des Pflanzenpasses
Der Pflanzenpass ist von den Betrieben immer auf der kleinsten Handelseinheit aufzubringen, z.B. Pflanzentopf, Paket, Bündel oder Behälter.
Pflanzenpass als Etikett an der Ware
Beim Pflanzenpass handelt es sich um ein amtliches Etikett, welches folgende Bedingungen erfüllen muss:
leicht unterscheidbar zu anderen Etiketten
gut erkennbare Aufbringung an der Ware
gut lesbar
Anbringen an der Ware
Der Pflanzenpass wird immer an der kleinsten Handelseinheit angebracht. Diese muss homogen hinsichtlich der Zusammensetzung und des Ursprungs (Erzeugung erfolgt im gleichen Betrieb) sein.
Ersetzen eines Pflanzenpasses
Wenn die Wareneigenschaften der Pflanze sich durch eine kulturtechnische Bearbeitung ändern, muss ein neuer Pflanzenpass ausgestellt und angebracht werden.
Für Pflanzenpässe, die vor dem 14. Dezember 2019 ausgestellt wurden, existiert eine Übergangsfrist bis zum 14. Dezember 2023. Nach Ablauf der Frist ist die am 14.12.2019 in Kraft getretene Verordnung EU 2016/2031 für alle Pflanzenpässe zu beachten.
Mit b+b den EU-Pflanzenpass effizient und zuverlässig umsetzen
Generell gibt es viele Möglichkeiten zur Umsetzung des Pflanzenpasses. Die Auswahl der richtigen Technologie ist unter anderem abhängig von der Produktionsumgebung, der Produktionsgeschwindigkeit, der Produktvielfalt, der Produktformate und der Anzahl der Produkte. Im Folgenden informieren wir Sie über mögliche Lösungen.
Etiketten
Das Pflanzenpass-Etikett lässt sich einfach auf der Handelseinheit aufbringen. Ob Blankoetiketten zum Bedrucken oder vorgefertigte Pflanzenpass-Etiketten - dank unserer eigenen Etikettenproduktion bieten wir Ihnen höchste Qualität und eine schnelle Lieferung.
Einsatz von Etikettendruckern und Direktdruckern
Durch den Einsatz von Etikettendruckern kann der Pflanzenpass direkt im Erzeugerunternehmen gedruckt werden. Alternativ kann der Pflanzenpass im Direktdruck auf die Handelseinheit aufgebracht werden. Als Partner namhafter Hersteller von Etikettendruckern, Thermotransferdruckern und Inkjetdruckern, bietet b+b Ihnen die passende Lösung für Ihre Anforderungen - abhängig der Produktionsgeschwindigkeit, der Anzahl der zu kennzeichnenden Produkte und der Produktionsumgebung.
Einsatz von Druck-Spende-Systemen
Der Einsatz von Etikettendruckspendern ist generell möglich. Hier werden die Informationen des Pflanzenpasses direkt auf das Etikett gedruckt und anschließend auf das Produkt appliziert. Der neue Etikettendruckspender EDS 420i | EDS 620i von b+b eignet sich für die Umsetzung des Pflanzenpasses. Dieser ist kompakt, robust und lässt sich flexibel in Ihre Produktionslinie integrieren.
Einsatz von Etikettendesign- und Automationssoftware
Mit Hilfe einer Etikettensoftware können Sie Ihre Pflanzenpass-Etiketten direkt gestalten und drucken. Die Etikettensoftware Labelsplatform von b+b ermöglicht Ihnen eine einfache Umsetzung des Pflanzenpasses.
Einsatz von halb- oder vollautomatischen Etikettieranlagen
Abhängig des Produkt- oder Verpackungsformats können verschiedene Standardsysteme von b+b zum Einsatz kommen. Ob Ober-, Unter-, Seiten-, Rundum- oder Verschlussetikettierung - b+b bietet Ihnen die passende Lösung. Neben den Standardetikettiermaschinen bietet b+b auch entsprechende Sonderlösungen, abgestimmt auf Ihre Produkt- und Verpackungsformate, ebenso wie Ihre Anforderungen. Die Anlagen von b+b zeichnen sich durch Etikettiergenauigkeit, Qualität und Zuverlässigkeit aus.
Rückverfolgbarkeit durch b+b Siteserver
Durch den Einsatz des b+b Siteservers kann der Aufzeichnungsprozess gegenüber dem Pflanzenschutzdienst digitalisiert und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Handelseinheiten sichergestellt werden. Durch Produktkennzeichnung und Produktverfolgung können die Wege des Produktes nachvollzogen und so ein Produktrückruf schneller vollzogen werden. b+b bietet Ihnen alle notwendigen Hardware- oder Softwarekomponenten zur Rückverfolgung der Pflanzen.
Welche Technologie ist für Ihr Unternehmen die wirtschaftlich beste Lösung?
Die Frage nach der richtigen Technologie zur Umsetzung des Pflanzenpasses bedarf immer einer differenzierten Beurteilung der Möglichkeiten und der Betrachtung Ihrer Produktion und Anforderungen. b+b hilft Ihnen gerne dabei, die wirtschaftlich beste Lösung für Ihr Unternehmen zu finden, um Ihre Anforderungen zu erfüllen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung
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